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Keine Angst vor der Blutentnahme

Blutabnahme-Kurs

Informationen zum Kurs

Ziele 

Angst vor der Blutentnahme gibt es auf beiden Seiten. Sowohl bei denjenigen, die Blut abnehmen als auch bei denjenigen die ihren Arm hinhalten müssen.

Dieser Kurs will Sicherheit für beide Seiten vermitteln in dem die „Blutabnehmer“ lernen, souverän auch in kritischen Situationen richtig zu handeln. Denn nur wem ich vertraue, werde ich meinen Arm hinhalten.

Inhalt

Nach einer kurzen Theorie Einführung bei der neben den rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem die hygienischen Voraussetzungen nach TBR 250 dargestellt werden, wird in vier Gruppen ein praktisches Training durchgeführt. Thematisiert werden sollen die Schwierigkeiten der Blutabnahme bei Angst-Patient:innen, sehr adipösen Patient:innen, Kindern und der Blutabnahme unter sehr problematischen Umgebungsbedingungen.

Praktische Übungen

Trainiert wird in vier Gruppen, die von Tutoren geleitet werden. Trainiert wird sowohl an Simulationsarmen, mit Point of Care Ultraschallgeräten, an Schauspielpatieninnen und -patienten als auch im Selbstversuch. 

Zielgruppe

Er richtet sich sowohl an Ärztinnen und Ärzte und Studierende aber vor allem auch an nichtärztliches Personal, die in den meisten Fällen die Blutabnahme durchführen.

Durch das Kursformat ist sichergestellt, dass vom „blutigen“ Anfänger bis zum Experten alle einen Nutzen von dieser Veranstaltung haben werden.

 

Fragen zur Blutentnahme

Grundlagen der Blutentnahme

Im Medizinrecht sind die rechtlichen Grundlagen für die Blutentnahme vor allem im Patientenrechtegesetz sowie in den Berufs- und Standesordnungen der Ärztekammern geregelt. Diese Gesetze und Regelungen legen fest, unter welchen Bedingungen eine Blutentnahme durchgeführt werden darf, welche ärztlichen Standards eingehalten werden müssen und wie die Einwilligung des Patienten einzuholen ist. Auch der Datenschutz und die Vertraulichkeit der medizinischen Daten spielen eine wichtige Rolle bei der Blutentnahme.

 

Blutentnahme durch Nicht-Ärzte

Blutentnahmen müssen nicht zwingend von einem Arzt durchgeführt werden, sondern dürfen an qualifiziertes nichtärztliches Personal delegiert werden. Das fällt unter das Direktions- bzw. Weisungsrecht des Arbeitgebers. Die Grundlagen für die Delegation sind zwar nicht exakt rechtlich geregelt, jedoch ist in der Rechtssprechung anerkannt, dass ein persönliches Eingreifen des Arztes nur dann zu fordern ist, "wo die betreffende Tätigkeit gerade beim Arzt eigene Kenntnisse und Kunstfertigkeiten voraussetzt."

In der Regel wird die Blutentnahme in Kliniken und Praxen deshalb von Famulanten und PJ-Studenten oder von entsprechend ausgebildetem Pflegepersonal bzw. Medizinischen Fachangestellten, durchgeführt. Es wird aber die Anwesenheit bzw. kurzfristige persönliche Erreichbarkeit eines weisungsbefugten Arztes gefordert.

 

Techniken für eine erfolgreiche Blutentnahme

Es gibt verschiedene Techniken, die angewendet werden können, um eine erfolgreiche Blutentnahme durchzuführen. Einige der gängigsten Techniken sind:
1. Die Vene durch Abklopfen der Haut anregen: Dies hilft, die Venen zu erweitern und den Blutfluss zu erleichtern.
2. Die richtige Venenwahl: Suche nach einer gut sichtbaren und gut fühlbaren Vene, um die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Blutentnahme zu erhöhen.
3. Die richtige Nadelgröße wählen: Eine zu kleine Nadel kann dazu führen, dass das Blut langsamer fließt, während eine zu große Nadel Schmerzen verursachen kann. Die Wahl der richtigen Nadelgröße ist daher entscheidend.
4. Die Haut desinfizieren: Vor der Blutentnahme sollte die Haut gründlich desinfiziert werden, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.
5. Die Nadel richtig einführen: Die Nadel sollte in einem Winkel von etwa 15-30 Grad eingeführt werden, um die Venenwand nicht zu durchstechen und das Risiko eines Hämatoms zu minimieren.
6. Den Druck auf die Einstichstelle aufrechterhalten: Nach der Blutentnahme sollte Druck auf die Einstichstelle ausgeübt werden, um das Risiko von Blutergüssen zu reduzieren.
Durch die Anwendung dieser Techniken können Gesundheitsfachkräfte eine erfolgreiche Blutentnahme durchführen und sicherstellen, dass genügend Blut für diagnostische Tests oder andere medizinische Zwecke entnommen wird.

 

Was ist bei Angstpatienten zu beachten?

Bei Angstpatienten ist es wichtig, einfühlsam und geduldig zu sein. Hier sind einige Punkte zu beachten:
1. Informieren Sie den Patienten über den Ablauf der Blutentnahme und beantworten Sie alle Fragen, um Ängste und Unsicherheiten zu mindern.
2. Bieten Sie dem Patienten an, sich hinzulegen oder hinsetzen zu dürfen, um mögliche Schwindelgefühle oder Ohnmacht zu vermeiden.
3. Sprechen Sie ruhig und beruhigend mit dem Patienten, um ihn zu entspannen.
4. Lassen Sie den Patienten wählen, ob er lieber mit oder ohne Betäubungsmittel Blut abgenommen bekommen möchte.
5. Achten Sie darauf, dass der Patient nicht alleine ist und eine vertrauensvolle Person an seiner Seite ist.
6. Verwenden Sie kleinere Nadeln und suchen Sie nach einer geeigneten Vene, um Schmerzen zu minimieren.
7. Geben Sie dem Patienten genügend Zeit, sich vorzubereiten, und führen Sie die Blutentnahme langsam und behutsam durch.
8. Loben Sie den Patienten für seine Tapferkeit und ermutigen Sie ihn, sich erfolgreich durch die Untersuchung zu navigieren. 

 

Weiterbildungsangebote der Akademie

Blutabnahme sicher durchführen

Die Teilnehmenden sollen nach der Fortbildung die Grundlagen einer Venenpunktion zur Blutabnahme in der Ellenbeuge kennen.
Die Fortbildung wird als Unterweisung verstanden und bereitet die Teilnehmenden auf ihre künftige praktische Tätigkeit im Rahmen der delegierten Blutabnahme vor. Sie ersetzt jedoch nicht die persönliche Anleitung und Überwachung durch die delegierende Ärztin/ den delegierenden Arztes bzw. den Verantwortlichen.
Im Rahmen der Unterweisung können lediglich die notwendigen Kenntnisse vermittelt werden, die für eine venöse Blutabnahme relevant sind. Eine Prüfung der erworbenen Kenntnisse findet nicht statt, sodass nicht schon die Teilnahme an der Fortbildung dazu berechtigt, eine venöse Blutabnahme am Patienten durchzuführen. Hierzu ist abschließend die Einschätzung der verantwortlichen Ärztin / des verantwortlichen Arztes erforderlich.